Am 30. Juni 2023 sind die Corona-Krisenmaßnahmen der Bundesregierung ausgelaufen. Davon betroffen sind auch die bislang von der öffentlichen Hand finanzierten COVID-19-Testsysteme. Es gibt jedoch weiterhin Apotheken, die COVID-19-Tests als Privatleistung anbieten.
Die Anmeldung für eine Testung erfolgt in der testenden Apotheke. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der betreffenden Apotheke über die jeweiligen Modalitäten.